Unsere Krankenfahrten erleichtern Ihnen die problemlose Fahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei genehmigungspflichtigen Krankenfahrten können Sie bei Ihrer Krankenkasse vor Antritt der Fahrt hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrer abgeben. Oder Sie erfüllen die Vorraussetzugen für eine genehmigungsfreie Fahrt, dann genügt uns der ausgestellte Taxischein vom Arzt. Wir fahren Sie dann bequem zur ärztlichen Untersuchung und klären die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als genehmigungspflichitge Krankenfahrten gelten weiterhin folgende Fahrten:
Muss vor Fahrtantritt von der Krankenkasse genehmigt werden.
Als genehmigungsfreie Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
Muss ein korrekt ausgefüllter Taxischein beim Fahrer abgegeben werden.
Voraussetzungen für genehmigungsfreie Fahrten!!
Auch eine Fahrt von Menschen mit Behinderung ist bei Taxi Spieß kein Problem. In speziellen Fahrzeugen können wir ohne Platzprobleme einen Rollstuhl unterbringen, auf Wunsch während der Fahrt auch darin sitzen bleiben.
Haben Sie einen Termin beim Arzt, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Hierfür brauchen wir lediglich eine von Ihrem Arzt ausgestellte und von der Krankenkasse genehmigte Verordnung einer Krankenbeförderung.
Damit wir auf Ihre Anforderungen eingehen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Reservierung.
Nußloch +49 62 24 / 171 54 54
oder
Wiesloch +49 62 22 / 93 93 93