Unsere Krankenfahrten erleichtern Ihnen die problemlose Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei Ihrer
Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrer vorzeigen.
Wir fahren Sie dann bequem zur ärztlichen Untersuchung und klären die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Als Krankenfahrten gelten folgende Fahrten:
Diese Beförderungen beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse!
Auch eine Fahrt von Menschen mit Behinderung ist bei Taxi Spieß kein Problem. In speziellen Fahrzeugen können wir ohne Platzprobleme einen Rollstuhl unterbringen, auf Wunsch während der Fahrt auch darin sitzen bleiben.
Haben Sie einen Termin beim Arzt, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Hierfür brauchen wir lediglich eine von Ihrem Arzt ausgestellte und von der Krankenkasse genehmigte Verordnung einer Krankenbeförderung.
Damit wir auf Ihre Anforderungen eingehen können, bitten wir Sie um eine frühzeitige Reservierung.
Nußloch +49 62 24 / 171 54 54
oder
Wiesloch +49 62 22 / 93 93 93